Notfallbetreuung

Formular [425 KB] zur Anmeldung für die Notfallbetreuung in den Pfingstferien im Schulhaus Bruckmühl!

INFOS zur Notbetreuung ab Mo, 15.6.20

Die Kriterien für den Anspruch auf Notfallbetreuung haben sich im Allgemeinen nicht geändert (alleinerziehend/ systemrelevant)!

Für die Kinder aller Jahrgangsstufen, die NICHT im Präsenzunterricht sind, findet die Notfallbetreuung wie gehabt von 7:30 bis 11:30 statt.
ALLERDINGS muss weiterhin wöchentlich das untenstehende Anmeldeblatt (Betreuungszeiten_proWoche_NFB) bis spätestens Freitag 14:00 aktualisiert der Klassenlehrkraft übermittelt werden!

Für berechtigte SchülerInnen, die im Präsenzunterricht in der Schule sind (im wöchentlichen Wechsel), besteht Notfallbetreuungsanspruch von 7:30 bis zum jeweiligen Unterrichtsbeginn.

Nach 11:30 besteht kein Anspruch auf eine Notfallbetreuung. In diesem Fall muss die Mittagsbetreuung (AWO) gebucht werden.

Für SchülerInnen in der Notfallbetreuung fahren nach wie vor keine Busse!

Formular Beruf im Bereich kritische Infrastruktur [526 KB]

Formular AlleinerziehendeFormblatt für die wöchentliche Meldung Ihrer gewünschten Betreuungszeiten in der Notfallbetreuung [448 KB]

Formular [39 KB] für die wöchentliche Meldung Ihrer gewünschten Betreuungszeiten in der Notfallbetreuung

Übersicht der wichtigsten Informationen [246 KB] zur Notfallbetreuung mit Rücklauf bzgl. der Kenntnisnahme



Liebe Holnstainer Eltern,

bitte kontaktieren Sie Ihre Klassenleitung gerne, wenn Ihnen etwas auf dem Herzen liegt! Nur wenn wir es wissen, können wir Sie unterstützen!
Selbstverständlich können Sie auch die Homepage des Schulamtes Rosenheim besuchen!

Mit vielen lieben Grüßen und den besten Wünschen
Ihr Schulleitungsteam

Wann wird eine Notfallbetreuung angeboten?

Erwerbstätige Alleinerziehende sowie Studierende oder Alleinerziehende, die sich in einer Berufsausbildung befinden,
können ihre Kinder zur Notfallbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.

Erforderlich bleibt aber weiterhin, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und dass das Kind …

...nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

...keine Krankheitssymptome aufweist.

...nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es immer noch keine Krankheitssymptome aufweist.

...keiner sonstigen Quarantäne-Maßnahme unterliegt.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Eine weitere Betreuung bis 16.00 Uhr (!) in der Mittagsbetreuung (Träger: AWO) steht nur für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, welche für die Betreuung in der Mittagsbetreuung angemeldet sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Leitungen der Holnstainer AWO-Mittagsbetreuungen! Aber auch das Schulleitungs-Team hilft bei Fragen gerne weiter!

Hinweis: Sollte Ihr Kind eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) besuchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Leitung der HPT auf!

Bereiche der kritischen Infrastruktur

Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst und Psychotherapeut-/innen.

Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere

alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notfallbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen),

der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,

der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),

der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),

der Versorgung mit Drogerieprodukten,

des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),

der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),

der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und

der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen.

Dazu zählen auch die Beschäftigten in Kitas und Schulen, die im Rahmen der Notfallbetreuung eingesetzt werden. Auch Lehrkräfte in Schulen, die für den Unterricht vor Ort eingeteilt sind, zählen hierzu.